Stifterversammlung
Jeder Stifter, der mindestens 5.000 Euro einbringt, gehört der Stifterversammlung an. Ab einer Stiftungssumme von 50.000 Euro hat er das Recht, über die Verwendung der Erträge des eingebrachten Vermögens entsprechend der Stiftungssatzung zu bestimmen.
Aufgaben der Stifterversammlung
- Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Stiftungskuratoriums
- Entgegennahme und Erörterung des jährlichen Rechenschaftsberichts sowie des geprüften Jahresabschlusses und des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks
- Unterstützung des Stiftungsvorstands und des Stiftungskuratoriums
Die Stifterversammlung tagt mindestens einmal im Jahr.