Stiftungsfonds

Stiftungsfonds dienen der zweckgebundenen Zustiftung und erhöhen das Kapital einer bereits bestehenden Stiftung. Sie stellen einen separat verwalteten Vermögensteil unter einer Dachstiftung dar und können mit dem Namen des Gründers verbunden sein. Stiftungsfonds können jederzeit durch Zustiftungen aufgestockt werden.

Bei der Bürgerstiftung „Gut für Oberhessen“ ist eine Zustiftung in Form eines sogenannten Stiftungsfonds ab einer Geldsumme von 50.000 Euro möglich. Innerhalb einer großen Bandbreite an Themen kann ein konkreter Zweck für die Verwendung der Stiftungserträge bestimmt werden. Auf Wunsch kann der Stifter den Stiftungsfonds auch mit einem eigenen Namen versehen.

Die Vorteile:

  • individuelle Ausgestaltung
  • selbst bestimmter Zweck innerhalb einer großen Bandbreite an Themen
  • eigener Name
  • kein eigener Verwaltungsaufwand

 

Die Stiftungsfonds:

Unterhalb der Bürgerstiftung "Gut für Oberhessen" wurden bereits 18 Stiftungsfonds gegründet. Insgesamt liegt das Volumen der Stiftungsfonds bei rund 5,1 Millionen Euro.

Alle Stiftungsfonds zeigen die Verbundenheit zu Oberhessen und haben einen regionalen Stiftungszweck, der Projekte oder Einrichtungen in der Wetterau und im Vogelsberg unterstützt.

Details zu den Stiftungsfonds:

KONTAKT

Bürgerstiftung Gut für Oberhessen
c/o Sparkasse Oberhessen

Kaiserstraße 155
61169 Friedberg

info(at)buergerstiftung-oberhessen.de 
www.buergerstiftung-oberhessen.de

Ihr Ansprechpartner
René Steinadler
Telefon 06031 86-4857