Zustiftung
Jeder Bürger kann eine Zustiftung in beliebiger Höhe leisten. Durch die Zustiftung wird das Stiftungsvermögen erhöht. Aus den Stiftungserträgen erfolgt die Förderung der Projekte und Einrichtungen.
Ab einer Zustiftung in Höhe von 5.000 Euro erhalten Stifter einen Sitz in der Stifterversammlung. Die Mitgliedschaft erlischt 10 Jahre nach der letzten Zuwendung des Mitgliedes von mindestens 5.000 Euro an die Bürgerstiftung.